Verlangt das Gesetz die Mitwirkung von Notaren, übernehmen wir die notwendigen Beurkundungen oder Beglaubigungen für Sie, also etwa bei:
Nicht weniger wichtig ist die notarielle Begleitung beim laufenden Unternehmen. Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen nehmen wir gerne für Sie vor, insbesondere bei:
Auch bei der Beendigung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit begleiten wir Sie gerne, etwa bei der Liquidation Ihrer GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaft.
Wir kümmern uns um die effiziente und reibungslose Abwicklung Ihres Vertrages im Handelsregister.
Im Gesellschaftsrecht gibt es zahlreiche Fallstricke für Ihr Unternehmen. So kann etwa die ungenaue Formulierung bei einem Wechsel einer Kommanditistin zu einer persönlichen und unbeschränkten Haftung der Beteiligten führen. Wir beraten Sie dazu, dass die Einzahlung der Einlage bei der Gründung Ihrer Kapitalgesellschaft nicht vor dem Beurkundungstermin erfolgen darf. Wir kümmern uns darum, dass Sie bei der Gründung und Führung Ihres Unternehmens nicht „stolpern“.