Schenkungen können im Vergleich zur Vererbung des Vermögens einige Vorteile haben:
Für die Schenkung können Gegenleistungen vereinbart werden. Die Schenkerin kann z.B. Rechte für sich und ihren Partner zurückbehalten. So kann sie sich zum Beispiel
vorbehalten. Außerdem können etwa
vereinbart werden.
Im Rahmen der Beurkundung klären wir sorgfältig, ob eine Schenkung in der jeweils aktuellen Lebensphase für Sie sinnvoll ist und wie sie gestaltet werden soll.
Wir weisen darauf hin, dass ein absolutes Vertrauen in den Beschenkten notwendig ist, da Schenkungen im Regelfall nicht mehr zurückverlangt werden können. Wir klären, ob die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet werden soll und ob eine Ausgleichung unter Geschwistern stattfinden soll.
Wir beraten Sie, ob gegebenenfalls vorhandene Erbverträge oder gemeinschaftliche Testamente einer Schenkung im Wege stehen können. Auch wenn Sie keine Immobilien (Hausgrundstücke, sonstige Grundstücke, Wohnungen oder Erbbaurechte) oder GmbH-Geschäftsanteile verschenken wollen, kann eine notarielle Beratung deswegen dennoch sinnvoll sein.
Bei der Schenkung von Immobilien holen wir eine notwendige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und Genehmigungen ein. Wir kümmern uns um den Grundbuchvollzug.