Notfallvorsorge ist für junge und alte Menschen sehr wichtig.



Es macht daher für junge wie für alte Menschen Sinn, zu entscheiden, wer im Notfall für sie handeln kann. Im Regelfall die ist daher Errichtung einer General- und Vorsorgevollmacht sinnvoll. Die Einsetzung eines Bevollmächtigten hat im Vergleich zu einer gesetzlichen Betreuung viele Vorteile:

  • Sie können selbst entscheiden, wer für Sie handeln kann.
  • Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, ohne dass es einer gerichtlichen Bestellung bedarf.
  • Der Bevollmächtigten unterliegt, anders als der eingesetzte Betreuer, unterliegt keinen den Rechenschaftspflichten, was viel (Kosten-) Aufwand bedeutet.
  • Der Bevollmächtigte bedarf auch bei Verkauf von Immobilien keiner gerichtlichen Genehmigung, die nur zeit- und kostenaufwändig zu erlangen ist.
  • Der Bevollmächtigte kann auch über den Tod hinaus handeln und so z.B. eine Immobilie im Nachlass verkaufen.





Es ist essenziell, dass Sie zum Bevollmächtigten vollstes Vertrauen haben, da er sehr weitgehend für sie handeln kann. Wir ermitteln, was im konkreten Fall für Sie die richtige Gestaltung ist und erstellen einen entsprechenden Entwurf.


Wir können für Sie eine Patientenverfügung entwerfen, mit der sie ihre Behandlungs­wünsche dokumentieren für den Fall, dass sie selbst keine Wünsche mehr äußern können. So können Sie zum Beispiel regeln, dass dann vor allem auf die Schmerz­linderung zu achten ist. Wenn gewünscht, sorgen wir dafür, dass Ihre General- und Vorsorgevollmacht beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert wird.


Wichtig ist: Mit einer General- und Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung regeln Sie nicht die Verteilung Ihres Nachlasses; dies kann nur durch Testament oder Erbvertrag erfolgen.



Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei Ihrem Notar beraten lassen


 

 
 
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